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Hygienekonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Tischtennisabteilung des TSV Lambrecht in der Sporthalle Lambrecht

Hygienekonzept für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Tischtennisabteilung des TSV Lambrecht in der Sporthalle Lambrecht

Grundlagen für das Hygienekonzept sind
a) die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
b) das Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich des Landes Rheinland-Pfalz
c) das Hygienekonzept für Veranstaltungen im Innenbereich des Landes Rheinl.-Pfalz
d) das Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich der Kreisverw. Bad Dürkheim
e) das Covid 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport des DTTB
in der jeweils gültigen Fassung.

Die in diesen Rechtsgrundlagen getroffenen Regelungen sind für die Nutzung der Sporthalle Lambrecht verbindlich. Soweit sich Reglungen ändern, finden diese automatisch Anwendung auf das Hygienekonzept der Tischtennisabteilung des TSV Lambrecht.

Für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Tischtennisabteilung des TSV Lambrecht in der Sporthalle Lambrecht gelten speziell folgende Regelungen:

  1. Aufgrund der Größe der Sporthalle Lambrecht ist zur Zeit der Trainings- und Wettkampfbetrieb in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig.
  2. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Sporthalle die Hände desinfizieren. Ein Desinfektionsspender ist bereitgestellt.
  3. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
  4. Den Beschilderungen und Wegemarkierungen in der Halle sind Folge zu leisten.
  5. Die Mitnahme von Gegenständen ist auf das für die Sportausübung Notwendige zu reduzieren.
  6. Die Kontaktnachverfolgbarkeit der anwesenden Personen ist sicherzustellen. Hierzu liegen Listen aus, in die sich alle Personen mit Namen, Vornamen, Anschrift und Telefonnummer eintragen müssen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 1 Monat werden die Daten unverzüglich gelöscht.
  7. Zuschauer sind zu den Wettkämpfen zugelassen. Allerdings wird die Zahl grundsätzlich auf 6 Zuschauer pro Mannschaft begrenzt. Sollte eine Mannschaft mit mehr Zuschauern rechnen ist mit dem TSV Lambrecht rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, damit eine gesonderte Regelung getroffen werden kann.
  8. Eine Bewirtung in der Halle erfolgt nicht, Verpflegung für die Spieler kann in üblichen Rahmen mitgebracht werden.
  9. Während des Trainings, beim Einspielen und im Wettkampf ist ein Mund- Nasenschutz nicht erforderlich.
  10. Für alle Personen, die nicht selbst spielen, gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 m. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für die Schiedsrichter und Betreuer.
  11. Für alle Personen, die nicht selbst spielen, gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 m. Bei Wettkämpfen wird den beteiligten Mannschaften und deren Zuschauern ein Sitzplatzbereich auf der Tribüne zugewiesen. Dieser sollte nicht verlassen werden. Ausnahme: beim Coachen in den Spielpausen, beim Aufsuchen der Sanitärräume, beim Verlassen der Halle.
  12. Das Doppel spielen ist sowohl im Training, wie auch beim Einspielen vor Wettkämpfen erlaubt.
  13. Die Spieler verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt. Das Abstandsgebot ist während der Begegnung nach Möglichkeit einzuhalten.
  14. Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum. Auch während der Spielpausen ist der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen wie Trainer und Betreuer usw. einzuhalten.
  15. Häufig übliche Handlungen wie das Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sind zu unterlassen. Für das Abtrocknen von Schläger und Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen. Unbeabsichtigte Verschmutzungen der Platte mit Schweiß sind unverzüglich mit dem eigenen Handtuch zu entfernen.
  16. In der Satzpause und nah Beendigung eines Spieles sind die Tischoberflächen und Tischkanten zu reinigen.
  17. Umkleideräume, Waschgelegenheiten und Duschen können unter der Beachtung des Abstandsgebotes und der gebotenen Schutzmaßnahmen wie Badeschuhe, kein Haartrockner usw. genutzt werden. Sie werden den Gastmannschaften zugewiesen.
  18. Sanitäre Anlagen (WC) sind nur einzeln zu betreten.
    Soweit sich Spieler, Mannschaften oder Besucher nicht an die Hygieneregeln halten, ist der TSV Lambrecht verpflichtet, ein Hallenverbot auszusprechen.

Lambrecht (Pfalz), den 22.09.2020

Gunther Weber
Hygienebeauftragter der
TT-Abteilung des TSV Lambrecht

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